Die Gelbfieberimpfung wird für Reisen in Gelbfieber-Infektionsgebiete von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Sie ist bei der Einreise in eine Vielzahl von Ziel- oder Transitländern zwingend vorgeschrieben.
Diese besondere Zulassungspflicht ist in der Art der nicht selten tödlich verlaufenden und der nicht kausal therapierbaren Erkrankung begründet.
Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle kann Institutionen (Krankenhäusern, Instituten u.a.) sowie niedergelassenen Ärztinnen bzw. Ärzten erteilt werden.
Da mit der Gelbfieberimpfung eine zielorientierte reisemedizinische Beratung verknüpft ist, werden von dem impfenden Arzt/der impfenden Ärztin besondere Kenntnisse über tropenmedizinische Krankheiten und reisemedizinische Erfordernisse erwartet. Eine Zulassung wird daher entsprechend den Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 31. Juli 2014 nur Ärztinnen bzw. Ärzten mit besonderer persönlicher Qualifikation erteilt.
Zuständige Behörde für die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle ist in Hessen das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.
Die Liste aller zugelassenen Gelbfieberimpfstellen finden Sie auf deren Internetseite: https://hlfgp.hessen.de/oeffentlicher-gesundheitsdienst/gelbfieberimpfstellen.
Sollten Sie eine Beratung oder Impfung wünschen, so melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an.
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